2024
Bekanntmachung Nr. 2/2024
Bekanntmachung Nr. 2/2024
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat in der Sitzung am 11. September 2024 die „Kostenerstattungs- und Gebührensatzung“ sowie die „Allgemeine Abwasserbesei-tigungssatzung“ für die Gemeinden Besdorf, Bokelrehm, Bokhorst, Breitenburg, Gribbohm, Hohenaspe, Pöschendorf, Puls, Nienbüttel, Schenefeld, Vaale, Wacken, Warringholz und Looft beschlossen, die zum 01.10.2024 in Kraft treten. Die „Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung“ für die Gemeinde Lägerdorf wurde ebenfalls am 11. September 2024 vom Ausschuss des Wasserverbandes beschlossen, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen in der Zeit vom 23.09. bis 08.10.2024 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen. Die Satzungen sind ebenfalss auf der Internetseite unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 1/2024
Bekanntmachung Nr. 1/2024
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Vorstandes vom 06.09.2023 und Ausschusses vom 12.09.2023 des Wasserverbandes Unteres Störgebiet und dem Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Looft vom 17.08.2023 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe zwischen der Gemeinde Looft und dem Wasserverband geschlossen.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Vorstandes vom 28.05.2024 und Ausschusses vom 29.05.2024 des Wasserverbandes Unteres Störgebiet und dem Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Lägerdorf vom 16.04.2024 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe zwischen der Gemeinde Lägerdorf und dem Wasserverband geschlossen.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurden nach Beschlussfassung des Vorstandes und Ausschusses vom 29.05.2024 des Wasserverbandes Unteres Störgebiet und den Beschlüssen der Gemeindevertretungen der Gemeinden Gribbohm vom 14.12.2023, Vaale vom 07.12.2023 und Wacken vom 14.12.2023 jeweils der 1. Nachtrag zu den öffentlich-rechtlichen Verträgen zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe zwischen den Gemeinden Gribbohm vom 28.05./02.07.2015, Vaale vom 24.11./07.12.2020 sowie Wacken vom 18.11./18.12.2014 und dem Wasserverband geschlossen.
Die Verträge und die Satzung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und können in der Zeit vom 29.07. – 09.08.2024 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite des Wasserverbandes unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
2023
Bekanntmachung Nr. 3/2023
Bekanntmachung Nr. 3/2023
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat in der Sitzung am 13. Dezember 2023 den Wirtschaftsplan sowie die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2024 beschlossen.
Für die zentrale Abwasserbeseitigung wurde der 4. Nachtrag zur Satzung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) festgesetzt. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Die aufgeführten Satzungen sind in der Zeit vom 08.01. bis 19.01.2024 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 2/2023
Bekanntmachung Nr. 2/2023
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat in der Sitzung am 12. September 2023 den 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2023 und für die zentrale Abwasserbeseitigung jeweils den 2. Nachtrag zur Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinden Breitenburg und Puls beschlossen.
Alle zuvor aufgeführten Satzungen treten zum 01.10.2023 in Kraft und sind in der Zeit vom 25.09. bis 10.10.2023 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 1/2023
Bekanntmachung Nr. 1/2023
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurden nach Beschlussfassung des Vorstandes vom 22.03.2022 und Ausschusses vom 23.03.2022 des Wasserverbandes Unteres Störgebiet und den Beschlüssen der Gemeindevertretungen der Gemeinden Aebtissinwisch vom 08.12.2021, Büttel vom 14.12.2021, Ecklak vom 15.12.2023, Kudensee vom 01.12.2021, Neuendorf-Sachsenbande vom 09.12.2021 und Nortorf vom 15.12.2021 die öffentlich-rechtlichen Verträge zur Übertragung der dezentralen Abwasserbeseitigungsaufgabe der zuvor aufgeführten Gemeinden auf den Wasserverband geschlossen.
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat den 3. Nachtrag für die Satzung über die Abwasserbeseitigung aus der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) in der Sitzung am 23. Mai 2023 beschlossen. Die Nachtragssatzung tritt am 01. Juni 2023 in Kraft.
Die Verträge und die Satzung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und können in der Zeit vom 05.06. – 16.06.2023 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite des Wasserverbandes unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
2022
Bekanntmachung Nr. 7/2022
Bekanntmachung Nr. 7/2022
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurden nach Beschlussfassung des Vorstandes vom 22.03.2022 und Ausschusses vom 23.03.2022 des Wasserverbandes und den Beschlüssen der Gemeindevertretungen der Gemeinden Beidenfleth vom 09.12.2021, Brokdorf vom 15.12.2021, Dammfleth vom 25.11.2021, Landrecht vom 13.12.2021, Landscheide vom 16.12.2021, St. Margarethen vom 13.12.2021, Stördorf vom 07.12.2021 und Wewelsfleth vom 09.12.2021 die öffentlich-rechtlichen Verträge zur Übertragung der dezentralen Abwasserbeseitigungsaufgabe der zuvor aufgeführten Gemeinden auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Die Verträge werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und können in der Zeit vom 09.01. bis 20.01.2023 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Verträge sind ebenfalls auf der Internetseite des Wasserverbandes unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 6/2022
Bekanntmachung Nr. 6/2022
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat in der Sitzung am 21. Dezember 2022 den Wirtschaftsplan sowie die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2023 beschlossen.
Für die zentrale Abwasserbeseitigung wurde der 2. Nachtrag zur Satzung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) festgesetzt. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Die aufgeführten Satzungen sind in der Zeit vom 09.01. bis 20.01.2023 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 5/2022
Bekanntmachung Nr. 5/2022
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat für den Bereich Abwasser den 3. Nachtrag zur Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinde Wacken, den 2. Nachtrag zur Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinde Gribbohm, den 2. Nachtrag zur Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinde Bokhorst, den 2. Nachtrag zur Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinde Warringholz und den 1. Nachtrag zur Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinde Hohenaspe in der Sitzung am 21. September 2022 beschlossen. Alle zuvor aufgeführten Nachtragssatzungen treten am 01. Oktober 2022 in Kraft.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen und Verträge in der Zeit vom 04.10. bis 18.10.2022 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 4/2022
Bekanntmachung Nr. 4/2022
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
EINLADUNG
zur Mitgliederversammlung
am Dienstag, den 27. September 2022 um 19:00 Uhr
im Gasthof Frauen, Oberes Dorf 28, 25573 Beidenfleth
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorsitzenden
2. Neuwahlen der Ausschussmitglieder
3. Verschiedenes
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 3/2022
Bekanntmachung Nr. 3/2022
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurden nach Beschlussfassung des Vorstandes vom 22.03.2022 und Ausschusses vom 23.03.2022 des Wasserverbandes und den Beschlüssen der Gemeindevertretungen der Gemeinden Bekdorf vom 26.01.2022, Bekmünde vom 07.12.2021, Drage vom 13.12.2021, Hodorf vom 31.01.2022, Kaaks vom 02.12.2021, Kleve vom 14.12.2021, Krummendiek vom 12.05.2022, Mehlbek vom 13.12.2021, Moorhusen vom 26.01.2022, Oldendorf vom 14.12.2021, Ottenbüttel vom 16.12.2021, Peissen vom 15.12.2021, Schlotfeld vom 18.11.2021 und Winseldorf vom 09.12.2021 die öffentlich-rechtlichen Verträge zur Übertragung der dezentralen Abwasserbeseitigungsaufgabe der zuvor aufgeführten Gemeinden auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Die Verträge werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und können in der Zeit vom 09.09 – 23.09.2022 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Verträge sind ebenfalls auf der Internetseite des Wasserverbandes unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 2/2022
Bekanntmachung Nr. 2/2022
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurden nach Beschlussfassung des Vorstandes und Ausschusses des Wasserverbandes vom 16. März 2021 und den Beschlüssen der Gemeindevertretungen der Gemeinden Aasbüttel vom 12.05.2022, Christinenthal vom 16.12.2020, Kaisborstel vom 08.12.2020, Oldenborstel vom 15.12.2020 und Vaalermoor vom 03.12.2020 die öffentlich-rechtlichen Verträge zur Übertragung der dezentralen Abwasserbeseitigungsaufgabe der zuvor aufgeführten Gemeinden auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurden nach Beschlussfassung des Vorstandes vom 22.03.2022 und Ausschusses vom 23.03.2022 des Wasserverbandes und den Beschlüssen der Gemeindevertretungen der Gemeinden Auufer vom 13.01.2022, Breitenberg vom 12.01.2022, Kollmoor vom 24.11.2021, Kronsmoor vom 13.10.2021, Lägerdorf vom 07.12.2021, Moordiek vom 11.01.2022, Münsterdorf vom 07.12.2021, Oelixdorf vom 08.12.2021, Westermoor vom 13.12.2021 und Wittenbergen vom 18.01.2022 die öffentlich-rechtlichen Verträge zur Übertragung der dezentralen Abwasserbeseitigungsaufgabe der zuvor aufgeführten Gemeinden auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Die Verträge werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und können in der Zeit vom 04.07 – 15.07.2022 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Verträge sind ebenfalls auf der Internetseite des Wasserverbandes unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 1/2022
Bekanntmachung Nr. 1/2022
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat für für den Bereich Abwasser jeweils den 1. Nachtrag für die Beitrags- und Gebührensatzung und die Allgemeine Abwasserbeseitigungsatzung für die Gemeinden Breitenburg, Warringholz, Bokelrehm und Bokhorst sowie den 1. Nachtrag für die Satzung über die Abwasserbeseitigung aus der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) in der Sitzung am 23. März 2022 beschlossen. Alle zuvor aufgeführten Nachtragssatzungen treten am 01. April 2022 in Kraft.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen und Verträge in der Zeit vom 04.04. bis 22.04.2021 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
2021
Bekanntmachung Nr. 4/2021
Bekanntmachung Nr. 4/2021
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat in der Sitzung am 15. Dezember 2021 den Wirtschaftsplan sowie die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2022 beschlossen.
Für die zentrale Abwasserbeseitigung wurde jeweils der 1. Nachtrag zur Allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung für die Gemeinden Gribbohm, Wacken und Schenefeld, sowie der 1. Nachtrag der Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinden Gribbohm und Schenefeld und der 2. Nachtrag der Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinde Wacken beschlossen. Für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) erfolgte der Beschluss für eine Neufassung.
Alle zuvor aufgeführten Satzungen treten zum 01.01.2022 in Kraft und sind in der Zeit vom 10.01. bis 21.01.2022 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 3/2021
Bekanntmachung Nr. 3/2021
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat für den Bereich Abwasser jeweils den 1. Nachtrag für die Beitrags- und Gebührensatzung sowie die Allgemeine Abwasserbeseitigungsatzung für die Gemeinde Nienbüttel, jeweils den 1. Nachtrag für die Kostenerstattungs- und Gebührensatzung sowie die Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung für die Gemeinde Puls und jeweils den 1. Nachtrag für die Kostenerstattungs- und Gebührensatzung sowie die Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung für die Gemeinde Pöschendorf in der Sitzung am 03. September 2021 beschlossen. Alle zuvor aufgeführten Satzungen treten am 01. Oktober 2021 in Kraft.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 16. März 2021 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenaspe vom 15. Dezember 2020 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Hohenaspe auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen und Verträge in der Zeit vom 20.09. bis 01.10.2021 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 2/2021
Bekanntmachung Nr. 2/2021
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat für den Bereich Abwasser die Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung (AAS) und die Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinde Hohenaspe, sowie die 8. Nachtragssatzung für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) in der Sitzung am 16. Juni 2021 beschlossen. Die Satzungen treten am 01. Juli 2021 in Kraft.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 17. Dezember 2014 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Puls vom 18. März 2014 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Puls auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen. Der 1. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Wasserverband und der Gemeinde Puls zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 12. Dezember 2018 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Puls vom 25. Juni 2018 geschlossen.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen und Verträge in der Zeit vom 28.06. bis 09.07.2021 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 1/2021
Bekanntmachung Nr. 1/2021
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat für den Bereich Abwasser die Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung (AAS) und die Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinde Besdorf, die 7. Nachtragssatzung für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) sowie den 1. Nachtrag zur Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinde Vaale in der Sitzung am 16. März 2021 beschlossen. Die Satzungen treten am 01. April 2021 in Kraft.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 05. November 2020 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Vaale vom 03. September 2020 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Vaale auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 17. Dezember 2020 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Besdorf vom 26. November 2020 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Besdorf auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen und Verträge in der Zeit vom 29.03. bis 16.04.2021 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
2020
Bekanntmachung Nr. 5/2020
Bekanntmachung Nr. 5/2020
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat in der Sitzung am 17. Dezember 2020 den Wirtschaftsplan sowie die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2021 beschlossen. Die Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Für die zentrale Abwasserbeseitigung wurde der 1. Nachtrag zur Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinde Wacken beschlossen. Die Satzung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft. Für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) erfolgte die Beschlussfassung der 6. Nachtragssatzung. Die Satzung tritt zum 02. Januar 2021 in Kraft.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 17. Dezember 2014 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Wacken vom 03. November 2014 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Wacken auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 25. August 2015 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Gribbohm vom 16. April 2015 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Gribbohm auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Die zuvor aufgeführten Satzungen und Verträge sind in der Zeit vom 04.01.2021 bis 15.01.2021 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite des Wasserverbandes unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 4/2020
Bekanntmachung Nr. 4/2020
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat für den Bereich Abwasser die "Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung (AAS)" und die "Kostenerstattungs- und Gebührensatzung" für die Gemeinde Vaale, sowie die 5. Nachtragssatzung für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) in der Sitzung am 05. November 2020 beschlossen. Die Satzungen treten am 01. Januar 2021 in Kraft.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 13. Dezember 2017 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenburg vom 04. Dezember 2017 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Breitenburg auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 25. August 2016 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Bokhorst vom 14. Juni 2016 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Bokhorst auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen und Verträge in der Zeit vom 30.11. bis 11.12.2020 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite des Wasserverbandes unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 3/2020
Bekanntmachung Nr. 3/2020
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 13. März 2019 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Pöschendorf vom 29. November 2018 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Pöschendorf auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 06. August 2019 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Warringholz vom 21. Mai 2019 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Warringholz auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Die Verträge werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und können in der Zeit vom 09.11 – 20.11.2020 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Verträge sind ebenfalls auf der Internetseite des Wasserverbandes unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 2/2020
Bekanntmachung Nr. 2/2020
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 18. Dezember 2019 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenefeld vom 12. August 2019 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Schenefeld auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz SH wurde nach Beschlussfassung des Ausschusses des Wasserverbandes vom 06. August 2019 und der Gemeindevertretung der Gemeinde Bokelrehm vom 22. Juli 2019 der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Bokelrehm auf den Wasserverband Unteres Störgebiet geschlossen.
Die Verträge werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und können in der Zeit vom 05.10 – 16.10.2020 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Verträge sind ebenfalls auf der Internetseite des Wasserverbandes unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 1/2020
Bekanntmachung Nr. 1/2020
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat in der Sitzung am 10.03.2020 den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 2020, die Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung (AAS) und die Kostenerstattungs- und Gebührensatzung für die Gemeinde Schenefeld, sowie die 4. Nachtragssatzung für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) beschlossen, die zum 01.04.2020 in Kraft treten.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen sowie den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 in der Zeit vom 16.03. bis 27.03.2020 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen.
Die Satzungen sind auch auf der Internetseite unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
2019
Bekanntmachung Nr. 4/2019
Bekanntmachung Nr. 4/2019
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat in der Sitzung am 18.12.2019 den Wirtschaftsplan sowie die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2020 erlassen, sowie den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 beschlossen.
Für die zentrale Abwasserbeseitigung wurden die "Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung (AAS)" sowie der "Kostenerstattungs- und Gebührensatzung" für die Gemeinde Bokelrehm, sowie die 3. Nachtragssatzung für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) beschlossen, die zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen sowie den Wirtschaftsplan 2020 mit Haushaltssatzung in der Zeit vom 06.01.2020 bis 17.01.2020 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen.
Die Satzungen sind auch auf der Internetseite unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 3/2019
Bekanntmachung Nr. 3/2019
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat für den Bereich Abwasser die "Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung (AAS)" und die "Kostenerstattungs- und Gebührensatzung" für die Gemeinde Warringholz, sowie die 2. Nachtragssatzung für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) in der Sitzung am 06. August 2019 beschlossen.
Die Satzungen treten am 01. Oktober 2019 in Kraft.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen in der Zeit vom 09.09.2019 bis 23.09.2019 im Verbandsbüro, Alter Kasernenweg 2 in 25524 Breitenburg-Nordoe während der Geschäftszeiten einzusehen.
Die Satzungen sind auch auf der Internetseite unter www.wv-ust.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 2/2019
Bekanntmachung Nr. 2/2019
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
WASSERZÄHLERABLESUNG
Der WV führt im September im Verbandsgebiet eine Zählerablesung durch.
Im gesamten Versorgungsgebiet werden Zählerablesebriefe versandt. In diesen ist der Zählerstand des/der Wasserzähler/s vom Mitglied einzutragen und bis zum angegebenen Rückgabedatum wieder an den Verband zurückzugeben. Sollte dies nicht rechtzeitig geschehen, sehen wir uns gezwungen den Jahresverbrauch für die Abrechnung 2019 zu schätzen.
Die Mitglieder, deren Wasserzähler in den letzten Jahren nicht abgelesen, sondern geschätzt wurden, können eine gesonderte Nachricht erhalten, in der der WV um einen Termin zur Ablesung des Wasserzählers bittet.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 1/2019
Bekanntmachung Nr. 1/2019
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat für den Bereich Abwasser die "Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung (AAS)" und die "Kostenerstattungs- und Gebührensatzung" für die Gemeinde Pöschendorf, sowie die 1. Nachtragssatzung für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen)
in der Sitzung am 13. März 2019 beschlossen. Die Satzungen treten am 01. April 2019 in Kraft. Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen in der Zeit vom 25.03. bis 08.04.2019 im Verbandsbüro, Stadtmühlenweg 11 in Wilster während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite unter www.wv-wilster.de in der Rubrik "Service" nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
2018
Bekanntmachung Nr. 2/2018
Bekanntmachung Nr. 2/2018
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat in der Sitzung am 12.12.2018 den Wirtschaftsplan sowie die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2019 erlassen.
Für die zentrale Abwasserbeseitigung wurden die Neufassungen der "Allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung (AAS)" sowie der "Kostenerstattungs- und Gebührensatzung" bzw. die "Beitragssatzung" für die Gemeinden Nienbüttel, Puls, Wacken, Gribbohm, Bokhorst und Breitenburg beschlossen, die zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Für die Kleinkläranlagen wurde eine "Satzung über die Abwasserbeseitigung aus der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen)" beschlossen, die zum 01.01.2019 in Kraft tritt.
Gebührenanpassungen erfolgen für Trinkwasser ab dem 01.04.2019 sowie für Abwasser in der Gemeinde Bokhorst ab dem 01.01.2019.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen sowie den Wirtschaftsplan 2019 in der Zeit vom 07.01.2019 bis 18.01.2019 im Verbandsbüro, Stadtmühlenweg 11 in Wilster während der Geschäftszeiten einzusehen.
Die Satzungen sind auch auf der Internetseite unter www.wv-wilster.de nachzulesen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 1/2018
Bekanntmachung Nr. 1/2018
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
WASSERZÄHLERABLESUNG
Im gesamten Versorgungsgebiet werden Zählerablesebriefe versandt. In diesen ist der Zählerstand des/der Wasserzähler/s vom Mitglied einzutragen und bis zum angegebenen Rückgabedatum wieder an den Verband zurückzugeben. Sollte dies nicht rechtzeitig geschehen, sehen wir uns gezwungen den Jahresverbrauch für die Abrechnung 2018 zu schätzen.
Die Mitglieder, deren Wasserzähler in den letzten Jahren nicht abgelesen, sondern geschätzt wurden, können eine gesonderte Nachricht erhalten, in der der WV um einen Termin zur Ablesung des Wasserzählers bittet.
(Verbandsvorsteher)
2017
Bekanntmachung Nr. 3/2017
Bekanntmachung Nr. 3/2017
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Abwassersatzungen des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen sowie den Wirtschaftsplan 2018 mit Haushaltssatzung in der Zeit vom 08.01. bis 19.01.2018 im Verbandsbüro, Stadtmühlenweg 11 in Wilster während der Geschäftszeiten einzusehen.
Gleichzeitig werden die Satzungen auf der Internetseite unter www.wv-wilster.de in der Rubrik "Service" bereitgestellt.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 2/2017
Bekanntmachung Nr. 2/2017
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
EINLADUNG
zur Mitgliederversammlung
am Donnerstag, den 19. Oktober 2017 um 19:00 Uhr im
Gemeindezentrum Vaale, An der Schule 1, 25594 Vaale
- 1. Bericht des Vorsitzenden
- 2. Neuwahlen der Ausschussmitglieder
- 3. Verschiedenes
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 1/2017
Bekanntmachung Nr. 1/2017
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Abwassersatzungen des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
- 4. Nachtragsatzung für die Gemeinde Nienbüttel
- 2. Nachtragsatzung für die Gemeinde Puls
- 2. Nachtragsatzung für die Gemeinde Wacken
- 2. Nachtragssatzung für die Gemeinde Gribbohm
- 1. Nachtragssatzung für die Gemeinde Bokhorst
in der Sitzung am 26. September 2017 beschlossen. Alle aufgeführten Satzungen treten am 1. Oktober 2017 in Kraft.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen in der Zeit vom 09.10. bis 20.10.2017 im Verbandsbüro, Stadtmühlenweg 11 in Wilster während der Geschäftszeiten einzusehen.
Gleichzeitig werden die Satzungen auf der Internetseite unter www.wv-wilster.de in der Rubrik "Service" bereitgestellt.
(Verbandsvorsteher)
2016
Bekanntmachung Nr. 4/2016
Bekanntmachung Nr. 4/2016
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 und den Wirtschaftsplan sowie die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2017 erlassen.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen sowie den Wirtschaftsplan 2017 in der Zeit vom 02.01.2017 bis 13.01.2017 im Verbandsbüro, Stadtmühlenweg 11 in Wilster während der Geschäftszeiten einzusehen.
Gleichzeitig werden die Satzungen auf der Internetseite unter www.wv-wilster.de in der Rubrik "Service" bereitgestellt.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 3/2016
Gemeinsame Bekanntmachung der Stadt Itzehoe (Bekanntmachung Nr. 20/2016) und des Wasserverbandes Unteres Störgebiet in Wilster (Bekanntmachung Nr. 3/2016)
Öffentlich-rechtlicher Vertrag WOA
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Übernahme von Schmutzwasser aus der Gemeinde Wacken anlässlich des Festivals "Wacken-Open-Air" in das Klärwerk Gasstraße der Stadt Itzehoe.
Die Bekanntmachung wird ab dem 01.10.2016 unter der Internetadresse www.itzehoe.de bereitgestellt und kann in der Rubrik "Rathaus" über den Link "Bekanntmachungen" aufgerufen werden, außerdem ab dem 04.10.2016 unter der Internetadresse www.wv-wilster.de.
Die Bekanntmachung kann zudem während der Geschöftszeiten beim Kommunalservice Itzehoe, Zimmer 3, Gasstraße 18, 25524 Itzehoe, und vom 04.10.2016 bis zum 18.10.2016 beim Wasserverband Unteres Störgebiet im Verbandsbüro, Stadtmühlenweg 11 in 25554 Wilster, eingesehen werden.
Bürgermeister
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 2/2016
Bekanntmachung Nr. 2/2016
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Abwassersatzungen und Trinkwassersatzung des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
- 3. Nachtragsatzung für die Gemeinde Nienbüttel
- 1. Nachtragsatzung für die Gemeinde Puls
- 1. Nachtragsatzung für die Gemeinde Wacken
- 1. Nachtragssatzung für die Gemeinde Gribbohm
- "Allgemeine Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung (AAS) (AAS)" für die Gemeinde Bokhorst,
- "Kostenerstattungs- und Gebührensatzung" für die Gemeinde Bokhorst,
in der Sitzung am 25. August 2016 beschlossen. Alle aufgeführten Satzungen treten am 01. Oktober 2016 in Kraft.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen in der Zeit vom 12.09. bis 23.09.2016 im Verbandsbüro, Stadtmühlenweg 11 in Wilster während der Geschäftszeiten einzusehen oder auf der Internetseite unter www.wv-wilster.de in der Rubrik "Service" nachzulesen..
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 1/2016
Bekanntmachung Nr. 1/2016
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
WASSERZÄHLERABLESUNG
Im gesamten Versorgungsgebiet werden Zählerablesebriefe versandt. In diesen ist der Zählerstand des/der Wasserzähler/s vom Mitglied einzutragen und bis zum angegebenen Rückgabedatum wieder an den Verband zurückzugeben. Sollte dies nicht rechtzeitig geschehen, sehen wir uns gezwungen den Jahresverbrauch für die Abrechnung 2016 zu schätzen.
Die Mitglieder, deren Wasserzähler in den letzten Jahren nicht abgelesen, sondern geschätzt wurden, können eine gesonderte Nachricht erhalten, in der der WV um einen Termin zur Ablesung des Wasserzählers bittet.
(Verbandsvorsteher)
2015
Bekanntmachung Nr. 4/2015
Bekanntmachung Nr. 4/2015
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen sowie den Wirtschaftsplan 2016 mit Haushaltssatzung in der Zeit vom 04.01.2016 bis 15.01.2016 im Verbandsbüro, Stadtmühlenweg 11 in Wilster während der Geschäftszeiten einzusehen.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 3/2015
Bekanntmachung Nr. 3/2015
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 2/2015
Bekanntmachung Nr. 2/2015
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat die "Allgemeine Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung (AAS) (AAS)" sowie die "Kostenerstattungs- und Gebührensatzung" des Verbandes für die Gemeinde Gribbohm in der Sitzung am 25. August 2015 beschlossen. Beide Satzungen treten am 01. Oktober 2015 in Kraft.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen in der Zeit vom 14.09. bis 25.09.2015 im Verbandsbüro, Stadtmühlenweg 11 in Wilster während der Geschäftszeiten einzusehen.
Gleichzeitig werden die Abwassersatzungen auf der Internetseite unter www.wv-wilster.de in der Rubrik "Service" bereitgestellt.
(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 1/2015
Bekanntmachung Nr. 1/2015
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
G E S C H L O S S E N
Der Bereitschaftsdienst für diesen Tag ist gewährleistet.(Verbandsvorsteher)
2014
Bekanntmachung Nr. 5/2014
Bekanntmachung Nr. 5/2014
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
G E S C H L O S S E N
Der Bereitschaftsdienst für diesen Tag ist gewährleistet.(Verbandsvorsteher)
Bekanntmachung Nr. 4/2014
Bekanntmachung Nr. 4/2014
des Wasserverbandes Unteres Störgebiet
Der Ausschuss des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hat den Wirtschaftsplan und die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2015 erlassen.
Ferner wurde die "Allgemeine Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung (AAS) (AAS)" sowie die "Kostenerstattungs- und Gebührensatzung" in der Gemeinde Wacken in der Sitzung am 17. Dezember 2014 beschlossen. Beide Satzungen treten am 01. Januar 2015 in Kraft.
Ebenso tritt der 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Nienbüttel zum 01.01.2015 in Kraft.
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit die zuvor aufgeführten Satzungen sowie sowie den Wirtschaftsplan 2015 mit Haushaltssatzung in der Zeit vom 05. bis 16. Januar 2015 im Verbandsbüro, Stadtmühlenweg 11 in Wilster während der Geschäftszeiten einzusehen.
(Verbandsvorsteher)